AUSSTELLUNG VON ENERGIEAUSWEISEN GEMÄSS ENEV 2009
Mit der als Bundesgesetz beschlossenen Energiesparverordnung (EnEV) wird der Energieausweis zur Pflicht für Gebäudeeigen- tümer und wichtiges Kriterium bei Verkauf oder Vermietung. Die Erstellung von Energieausweisen kann als Verbrauchs- oder als Bedarfsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude erfolgen. Ein Verbrauchsausweis kann nur für Bestandsgebäude erstellt werden, wenn die Verbrauchswerte für 3 Jahre vorliegen. Für Neubauten und Gebäude mit unzureichender Verbrauchszuordnung ist die Erstellung eines Bedarfsausweises zwingend erforderlich. Das Energiebüro empfiehlt den Bedarfsausweis, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung und einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes bietet. Weitere Info's dazu unter:
rund um den Energieausweis Die erstellten Ausweise besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren.
ENERGIEBERATUNG FÜR WOHN- UND NICHTWOHNGEBÄUDE
Das Energiebüro bietet Beratungsleistungen mit den folgenden Schwerpunkten: • geförderte Energiesparberatung für Wohngebäude Mit der Zulassung in der Expertenliste für die Vor-Ort-Beratung des BAFA und in der KfW-Beraterbörse erfolgt eine unabhängige und durch Förder- programme des Bundes unterstützte Beratung • geförderte Baubegleitung als Sachverständiger Unterstützung bei der Umsetzung von energetischen Baumassnahmen durch eine geförderte Baubegleitung als Sachverständiger (KfW)
• Thermografie Mit dem Einsatz einer Wärmebildkamera können Wärmebrücken bzw. Wärmeverluste an Gebäuden bzw. Anlagen besser lokalisiert werden. Sprechen Sie mich gern auch hierzu an!
Eine Übersicht von Förderprogrammen erhalten Sie unter dem folgenden Link:
http://www.baufoerderer.de/
ENERGIE-SPAR-BERATUNG FÜR VERBRAUCHER
Für die Verbraucherzentrale M-V e.V. führe ich in mehreren Beratungsstellen Energie-Spar-Beratungen zum Thema Heizungstechnik / Regenerative Energien durch. Weitere Info's dazu unter:
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
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