ENERGIEBÜRO Dipl.-Ing. (FH) Michael Kurzmann              
                          

Leistungen


AUSSTELLUNG VON ENERGIEAUSWEISEN (Austellernr. 192007 bei der DENA)

Mit der als Bundesgesetz beschlossenen Energiesparverordnung (EnEV) wurde der Energieausweis zur Pflicht für Gebäudeeigentümer und zum wichtigen Kriterium bei Verkauf oder Vermietung.
Die Erstellung von Energieausweisen kann als Verbrauchs- oder als Bedarfsausweis für Wohn- und Nichtwohn-gebäude erfolgen. Ein Verbrauchsausweis kann nur für Bestandsgebäude erstellt werden, wenn die Verbrauchswerte für 3 Jahre vorliegen. Für Neubauten und Gebäude mit unzureichender Verbrauchszuordnung ist die Erstellung eines Bedarfsausweises zwingend erforderlich.
Das Energiebüro empfiehlt den Bedarfsausweis, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung und einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes bietet.

Die erstellten Ausweise besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Weitere ausführliche Info's erhalten Sie hier:


                                                     Infos zum Energieausweis

ENERGIEBERATUNG

Mit der Zulassung in der Expertenliste für die Vor-Ort-Beratung des BAFA und in der KfW-Beraterbörse erfolgt eine unabhängige und durch Förderprogramme des Bundes unterstützte Beratung

Erstellung von Konzepten und Nachweisen für den Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden

Eine aktuelle Übersicht von Förderprogrammen erhalten Sie hier:


                                                   Förderwegweiser Energieeffizienz

 

THERMOGRAFIE

Mit dem Einsatz einer Wärmebildkamera können Wärmebrücken bzw. Wärmeverluste an Gebäuden bzw. Anlagen besser lokalisiert werden. Sprechen Sie mich gern auch hierzu an!

ENERGIE-SPAR-BERATUNG FÜR VERBRAUCHER

Für die Verbraucherzentrale M-V e.V. führe ich Beratungsgespräche zu allen Themen der Energieberatung durch. Weitere Info's erhalten Sie hier:


                                                    Energieberatung der Verbraucherzentrale